Leistungen

Für viele Erklärungen und Rechtsgeschäfte ist die Beurkundung durch eine Notarin / einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die Erklärenden über die weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen informiert sind.

Zu den beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäften zählen zum Beispiel:

• Vertrag über ein Grundstück, das Vermögen und den Nachlass (§ 311b BGB)
• Schenkungsversprechen (§ 518 BGB)
• Vereinbarung über die Ausgleichsforderung aus Zugewinnausgleich (§ 1378 Abs. 3 BGB)
• Ehevertrag (§ 1410 BGB)
• Verfügung eines Miterben über seinen Erbteil (§ 2033 BGB)
• Errichtung eines öffentlichen / notariellen Testaments (§ 2232 BGB)
• Erbvertrag (§ 2276 BGB)
• Erbverzichtsvertrag (§ 2348 BGB)
• Vertrag des Erben über Verkauf der Erbschaft (§ 2371 BGB)
• Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung des Eigentümers eines Grundstücks in Ansehung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks (§ 800 ZPO)
• Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung über einen Anspruch, der einer vergleichsweisen Regelung zugänglich, nicht auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet ist und nicht den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betrifft, zum Beispiel eine Bürgschaft (§ 794 Abs. 1 Ziffer 5 ZPO)
• Gründung einer GmbH (§ 2 GmbHG)
• Verpflichtung eines Gesellschafters über Abtretung eines Gesellschaftsanteils an einer GmbH (§ 15 Abs. 3 GmbHG)
• Beschluss über Änderung einer Satzung einer GmbH (§ 53 GmbHG)
• Gründung einer AG (§ 23 Abs. 1 AktG)
• Beschlüsse der Hauptversammlung einer AG (§ 130 AktG)